Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hof
Unsere zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in Hof besteht aus einem Team von Rechtsanwälten, unter denen sich Anwälte mit unterschiedlicher Schwerpunktbildung befinden. Wir arbeiten in Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei für mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Stiftungen sowie Privatpersonen und betreuen sie rechtlich.
Unsere Spezialisierung bietet unseren Mandanten die Gewähr, dass ihre Anliegen hochqualifiziert bearbeitet werden, dass wir sie souverän, ehrlich und umfassend beraten und dass versierte Anwälte sie im außergerichtlichen sowie im gerichtlichen Verfahren erfolgreich vertreten.
Der Anwalt für Arbeitsrecht berät und unterstützt Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber in allen Fragen rund um arbeitsrechtliche Belange. So sucht ihn seine Mandantschaft oft bereits zu einem Zeitpunkt auf, zu dem das Arbeitsverhältnis erst kurz vor seinem Abschluss steht, beispielsweise zum Arbeitsvertrag Prüfen. Doch auch, wenn es um die Änderung des Vertrags, eine Abmahnung oder um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht, steht er seinen Auftraggebern als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit seinem Fachwissen zur Verfügung.
So lautet eine recht häufige Frage auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, wie sich ein Arbeitsverhältnis beenden lässt. Welche Möglichkeiten gibt es, um die vereinbarten Kündigungsfristen zu umgehen? Oder es geht darum, dass eine Vertragspartei die erhaltene Kündigung anfechten möchte. Dann prüft der Anwalt für Arbeitsrecht unter anderem, ob alle Regelungen aus dem Kündigungsschutz eingehalten wurden. Lässt sich eine Kündigung nicht abwenden, handelt er in den allermeisten Fällen eine angemessene Abfindung aus. Selbstverständlich prüfen und überwachen unsere qualifizierten Rechtsbeistände während der Betreuung auch sämtliche Fristen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsrechtsangelegenheit stehen.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hof, vereinbaren Sie gern einen Termin in unserer Kanzlei. Bedenken Sie, dass Ihnen nach dem Erhalt einer Kündigung gerade einmal eine Frist von drei Wochen bleibt, deren Rechtmäßigkeit vor einem Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Reagieren Sie also zeitnah!